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Schon mit 17 den Führerschein machen?
Das geht! Dieses Modell heißt „Begleitetes Fahren ab 17“ und funktioniert so:
Weniger Risiko für Fahranfänger
Erfahrungen in anderen Ländern haben gezeigt, dass begleitetes Fahren das Risiko für Fahranfänger deutlich senkt. Jedes Jahr verunglücken in Deutschland 90.000 junge Menschen zwischen 18 und 24 Jahren mit dem Auto.
In Schweden, wo junge Fahrer seit 1993 „begleitet fahren“ dürfen, sind die Unfallzahlen inzwischen um 40% gesunken. Beim „Begleiteten Fahren“ profitieren Sie als Fahranfänger von der Erfahrung Ihrer Begleitperson. So lernen Sie leichter, auch schwierige Situationen zu bewältigen.
Ausbildung ab 16 ½
Wenn keinerlei Bedenken gegen Ihre Fahreignung vorliegen (keine Punkte in Flensburg) und Ihre Eltern schriftlich zustimmen, können Sie ab 16 ½ eine Führerscheinausbildung für den Auto- und den Anhängerführerschein beginnen.
In dieser Ausbildung sind die Klassen L, M und S eingeschlossen. Schon in Ihrem Antrag auf „Erteilung einer Fahrerlaubnis müssen Sie eine oder auch mehrere Personen angeben, die Sie später auf Ihren Fahrten begleiten sollen.
Die Begleitpersonen
Nicht jeder kann sich als Begleitperson eintragen lassen. Damit Sie als Fahranfänger auch wirklich etwas lernen können und ein gutes Gefühl haben, müssen Ihre Begleiter:
Ihr Weg zum Führerschein
Frühestens einen Monat vor Ihrem 17. Geburtstag können Sie die Fahrprüfung ablegen. Wenn Sie bestanden haben, erhalten Sie – sobald Sie 17 sind – eine Prüfbescheinigung, die Ihnen das Fahren in Begleitung erlaubt.
Mit 18 Jahren erhalten Sie dann den EU-Scheckkartenführerschein. Für den Umtausch Ihrer Prüfbescheinigung in den Kartenführerschein haben Sie drei Monate Zeit.
Tipps für „begleitetes Fahren“
Auf jeder Fahrt muss eine Begleitperson dabei sein, die in der Prüfbescheinigung eingetragen ist. Die Prüfbescheinigung gilt nur in Deutschland und Österreich. Sie dürfen also nicht selbst im Ausland fahren. Für Sie als Fahrer gilt die Null-Promille-Grenze. Auch Ihr Begleiter sollte keinen Alkohol getrunken haben, damit er während der Fahrt schnell reagieren und Sie optimal unterstützen kann. Für ihn gelten 0,49 Promille als Höchstgrenze. Achten Sie auch darauf, dass Sie keine Arzneimittel eingenommen haben, die Ihre Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten.
Der Halter des Wagens, mit dem Sie fahren lernen, sollte unbedingt seiner Kfz-Versicherung mitteilen, dass sein Wagen für den Modellversuch „Begleitetes Fahren“ genutzt wird. Dann kann seine Versicherungspolice angepasst werden, falls es nötig ist.
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