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Seit einiger Zeit, genauer gesagt seit Anfang 2011, gibt es auch für unter 18-Jährige die Möglichkeit, ihren Führerschein zu machen und sogar auch schon Auto zu fahren. Begonnen werden darf mit dem theoretischen Unterricht frühestens dann, wenn der künftige Prüfling 16,5 Jahre alt ist. Das begleitete Fahren ab 17 Jahren konnte sich nun bereits seit einigen Jahren in Deutschland bewähren – viele Fahranfänger und ihre Eltern haben damit bis jetzt sehr gute Erfahrungen gemacht. Trotzdem müssen einige Punkte beachtet werden, damit das begleitete Fahren auch wirklich sicher abläuft. Insbesondere bei Versicherung und Wahl der Begleitpersonen müssen einige Punkte beachtet werden. Mehr Informationen zum Thema bekommen Interessenten ganz leicht im Internet – dort finden sie alle Regeln und erfahren, wie was abläuft. Sicherer ist es aber, direkt in der Fahrschule nachzufragen.
Es ist nicht möglich, dass bereits unter 17 mit Begleitung gefahren wird. Erst, wenn der Fahranfänger wirklich 17 Jahre alt ist, kann er das Angebot des begleiteten Fahrens nutzen. Dabei darf nicht jede beliebige Person auf dem Beifahrersitz Platz nehmen, sondern nur die, die von vornherein als Begleiter oder Begleiterin eingetragen wurde. Es kann hier allerdings mehr als nur eine Person eingetragen werden. Diese Person muss gewisse Voraussetzungen erfüllen, damit sie offiziell als Begleitung zugelassen wird. Sie muss mindestens 30 Jahre alt sein und bereits seit 5 Jahren ohne Unterbrechung den Führerschein haben. Auch gibt es strenge Bestimmungen, was die Punkte in Flensburg sowie im Verkehrszentralregister angehen. Mehr Informationen hierzu gibt die jeweilige Fahrschule.
Begleitetes Fahren ab 17 hat viele Vorteile. Einer davon ist natürlich der, dass der Fahranfänger schon früher den Komfort des Autofahrens genießen kann. Er hat so auch die Möglichkeit, schon Fahrpraxis zu sammeln, bevor dann mit 18 Jahren auch ohne Begleitung gefahren werden kann. Ein weiterer Vorteil des begleiteten Fahrens ist der, dass die Probezeit auf diese Weise schneller vorbei ist. Die Probezeit beginnt nämlich genau an dem Tag, an dem der erfolgreiche Prüfling seine Fahrerlaubnis erhält. Diese sieht übrigens nicht so aus wie ein herkömmlicher Führerschein. Es handelt sich um eine gesonderte Fahrerlaubnis, die dann durch den gewöhnlichen Führerschein ersetzt wird, sobald der Fahranfänger 18 Jahre alt wird. Mit Begleitung schon ab 17 Jahren fahren – mehr Informationen gibt es in der Fahrschule Lind in Berlin Dahlem.
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