Du bist nicht geimpft und unter 18 und gehst nicht zur Schule?
Dann bring bitte zu jedem Besuch bei uns im Büro oder zu jeder Fahrstunde einen Negativtest (nicht älter als 24 Stunden) + einen Nachweis vom Arzt mit, daß eine Impfung aus gesundheitlichen Gründen nicht vorgenommen werden konnte.
Du bist nicht geimpft und unter 18 und gehst gehst zur Schule? Dann reicht es, wenn Du den Schülerausweis vorzeigst.
In den Ferien zusätzlich zu jeder Fahrstunde einen Negativtest (nicht älter als 24 Stunden).
Du bist nicht geimpft und über 18? Dann bring bitte zu jedem Besuch bei uns im Büro und zu jeder Fahrstunde einen Negativtest (nicht älter als 24 Stunden) + einen Nachweis vom Arzt mit, daß eine Impfung aus gesundheitlichen Gründen nicht vorgenommen werden konnte.
Änderung ab 1. Februar Impfnachweis ohne Booster kürzer gültig
Stand: 21.12.2021 12:49 Uhr
EU-Impfzertifikate ohne Booster sind künftig spätestens neun Monate nach der Grundimmunisierung ungültig. Die Regelung tritt am 1. Februar in Kraft, teilte die EU-Kommission mit. Sie sei zuvor mit den Staaten abgestimmt worden.
Auf Menschen ohne Auffrischungsimpfung kommt im kommenden Jahr eine Änderung zu: Die digitalen EU-Impfnachweise verlieren ohne die dritte Booster-Impfung künftig neun Monate nach der Grundimmunisierung ihre Gültigkeit. Das teilte die EU-Kommission mit. Die Neuregelung tritt mit dem 1. Februar in Kraft.
Theoretisch können die EU-Länder noch ein Veto einlegen, was aber so gut wie ausgeschlossen ist. Die Regelung sei mit den EU-Staaten abgestimmt worden und werde auch im jüngsten Gipfelbeschluss erwähnt, so ein Kommissionssprecher. Auffrischungsimpfungen werden demnach spätestens sechs Monate nach der vollständigen Impfung empfohlen. Das Impfzertifikat soll aber drei weitere Monate gültig sein, bevor es abläuft, damit man genug Zeit hat, sich eine Auffrischungsimpfung zu holen.
Quelle: ARD-aktuell / tagesschau.de
www.tagesschau.de/ausland/europa/impfnachweise-eu-gueltigkeit-101.html