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Die Warnweste muss genauso wie das Warndreieck und der Erste Hilfe Kasten im Fahrzeug mitgeführt werden. Die Warnweste muss der europäischen Norm EN 471 entsprechen, das bedeutet das die Warnweste reflektierende Teile enthalten muss und in den Farben Gelb oder Orange sein muss.
Die Warnwestenpflicht betrifft alle in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw und Busse (Motorräder bleiben davon ausgeschlossen).
In jedem Fahrzeug muss mindestens eine Warnweste vorhanden sein.
Bei einer Kontrolle ist der Fahrzeugführer verpflichtet die Weste auf Verlangen vorzuzeigen und zur Prüfung auszuhändigen.
Sollten Sie keine Warnweste im Fahrzeug mit sich führen droht Ihnen ein Verwarnungsgeld.
Es wurde auf Vorgaben zum Tragen von Warnwesten vom Gesetzgeber verzichtet. Es empfiehlt sich aber bei einem Unfall oder bei einer Panne vor allem bei Dunkelheit oder schlechten Witterungsverhältnissen bzw. schlechten Sichtverhältnissen die mitgeführte Warnweste zur eigenen Sicherheit zu tragen.
Achtung: Im Ausland gelten strengere Vorschriften. Wenn Sie keine Warnweste dabei haben müssen Sie mit hohen Strafen rechnen.
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