Erklärung zur Barrierefreiheit
Lind Fahrschule ist bestrebt, seine digitalen Angebote für alle Menschen zugänglich zu machen. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern und die geltenden Standards zur Barrierefreiheit einzuhalten.
Unser Ziel ist es, unsere Website im Einklang mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bereitzustellen.
Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die Website https://www.lind-fahrschule.de und wurde am 06.06.2025 erstellt.
Die Fahrschule Lind in Berlin bietet die Ausbildung für Pkw- und Motorradführerscheine an, darunter die Klassen B, B197, B96, BE sowie A, A2, A1 und B196. Ergänzend dazu werden Programme wie begleitetes Fahren ab 17 (BF17), Fahranfängertraining mit Simulator sowie Erste-Hilfe-Kurse angeboten. Der Unterricht erfolgt in modernen Räumen mit persönlicher Betreuung durch erfahrene Fahrlehrer. Die praktische Ausbildung wird mit aktuellen Schulungsfahrzeugen durchgeführt. Die Fahrschule ist zentral am Breitenbachplatz gelegen und gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Fahrrad erreichbar. Anmeldungen und Beratungen sind online oder vor Ort möglich.
Konformitätslevel der Website: WCAG 2.0 A
Teilweise konform: Einige Bereiche der Website entsprechen noch nicht vollständig den Barrierefreiheitsstandards.
Mit Hilfe der folgenden Methode hat Lind Fahrschule die Bewertung der Website vorgenommen:
Selbsteinschätzung: Die Bewertung wurde intern vom Unternehmen selbst durchgeführt.
Die folgenden Anforderungen an die Barrierefreiheit wurden bei der Gestaltung und Entwicklung dieser Website bereits berücksichtigt und erfolgreich umgesetzt:
Sie erreichen unsere Ansprechperson für Barrierefreiheit unter folgenden Kontaktdaten:
Heinz Theo Neyenhuys
Schorlemerallee 1
14195, Berlin
post@fahrschulelind.de
Für die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes haben sich die Bundesländer auf die Einrichtung einer gemeinsamen Marktüberwachungsbehörde verständigt. Grundlage dafür ist ein Staatsvertrag, der die Gründung einer zentralen Stelle mit Sitz in Sachsen-Anhalt vorsieht. Die Behörde – voraussichtlich „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen" – soll künftig die Überwachung barrierefreier Produkte und Dienstleistungen übernehmen. Damit sie ihre Arbeit aufnehmen kann, muss der Staatsvertrag noch durch die Länder ratifiziert werden. Sobald die Ratifizierung abgeschlossen ist, werden die Angaben zur Marktüberwachungsbehörde automatisch in die Barrierefreiheitserklärung übernommen.