Mit der B196-Erweiterung darfst du Leichtkrafträder und Roller fahren, die einen Hubraum von bis zu 125 cm³ und eine Leistung von maximal 11 kW haben. Wichtig zu wissen: Es handelt sich dabei um einen Zusatz zu deinem normalen Autoführerschein und nicht um einen eigenständigen Motorradführerschein der Klasse A1.