Seit dem 22.10.2017 werden Unterweisungen zu "Sofortmaßnahmen am Unfallort" nicht mehr anerkannt. Wenn Sie bereits einmal eine Schulung in Erster Hilfe gemäß § 19 FeV bei der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen haben, ist eine erneute Vorlage der Bescheinigung nicht erforderlich.