Aufhebung der Automatikbeschränkung für Klasse B (Pkw)
Wenn du deinen Führerschein der Klasse B (Pkw) auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe erworben hast, darfst du gemäß der bisherigen Regelung ausschließlich Fahrzeuge mit Automatikgetriebe führen. Diese Einschränkung wird durch die Eintragung der Schlüsselzahl 78 in deinem Führerschein dokumentiert. Seit dem 1. April 2021 gibt es jedoch eine erleichterte Möglichkeit, diese Beschränkung aufzuheben und somit auch Fahrzeuge mit Schaltgetriebe zu fahren.
Vorgehensweise zur Aufhebung der Automatikbeschränkung:
Nach erfolgreicher Bearbeitung wird die Schlüsselzahl 78 in deinem Führerschein durch die Schlüsselzahl 197 ersetzt. Diese neue Schlüsselzahl dokumentiert, dass du die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt hast, jedoch auch berechtigt bist, Fahrzeuge mit Schaltgetriebe zu führen. Diese Regelung gilt sowohl im Inland als auch im Ausland.
Es gibt bestimmte Situationen, in denen eine Aufhebung der Automatikbeschränkung nicht möglich ist.
Medizinische Gründe für die Automatikbeschränkung:
Wenn die Automatikbeschränkung in deinem Führerschein aufgrund medizinischer Gründe, wie körperlicher Beeinträchtigungen oder Behinderungen, eingetragen wurde, ist eine Aufhebung dieser Beschränkung nicht möglich. In solchen Fällen dient die Beschränkung dem Schutz deiner eigenen Sicherheit sowie der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer.
Beispielhafte medizinische Gründe können sein:
In solchen Fällen solltest du dich an einen Facharzt oder die zuständige Fahrerlaubnisbehörde wenden, um weitere Informationen und mögliche Alternativen zu erhalten.