Was darf ich mit dem Führerschein B196 für Fahrzeuge fahren? - Leichtkrafträder der Klasse A1 mit einem Hubraum von 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW
Welches Motorrad fährst Du bei uns? - Selbstverständlich ein Automatikscooter. (Auf Wunsch sind auch Schalterstunden möglich) - Nachhaltig und zukunftsorientiert mit dem Seat MÒ eScooter 125. - Vollelektrisch und ohne Geräusche. Der Scooter hat sogar einen Rückwärtsgang, so kommst Du aus jeder Parklücke raus.
Was muss ich noch wissen? - Du kannst damit nicht in die Aufstiegsklassen wechseln (A2/A) - Es ist eine Erweiterung der Führerscheinklasse B mit dem Zusatz B196 - Es wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben
Wie stelle ich den Antrag für den Eintrag bei der Behörde und was benötige ich hierzu? - Die Eintragung der Schlüsselzahl B196 erfolgt unter Vorlage eines Identitätsnachweises (Ausweis) - Nachweis der Teilnahme einer Fahrerschulung - 1 biometrisches Foto - Gebühr beim Amt derzeit circa € 30,00 - Buche Dir hierzu einen Termin bei Deiner zuständigen Führerscheinstelle unter der Rubrik Führerschein umtauschen
Wird B196 auch im Ausland anerkannt? - B196 berechtigt nur zum Fahren in der Bundesrepublik.
Können Inhaber von B197 auch eine B196 Ausbildung absolvieren? - Ja, nach 5-jährigem Besitz der Fahrerlaubnis und einem Mindestalter von 25 Jahren.
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